AHV-Zweigstelle
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgeber/in oder als selbstständigerwerbende Person. Ausserdem nehmen wir Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen behilflich, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherung beziehen:
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV (Invalidenversicherung)
EO (Erwerbsersatzordnung)
FAK (Familienausgleichskasse)
FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
ME (Mutterschaftsentschädigungen)
Bitte beachten Sie, dass für die rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten nötig ist.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 052 397 70 50 | soziales@bauma.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Soziales | 052 397 70 50 | soziales@bauma.ch |