17. März 2025, 20.00 Uhr

Kontakt

Abteilung Präsidiales+Sicherheit
info@bauma.ch

Informationen

Beschreibung
Die Geschäfte werden vier Wochen vor der Gemeindeversammlung amtlich publiziert. Die Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
Voraussetzungen
Zur Gemeindeversammlung sind alle Interessierten eingeladen. Über die politischen Rechte verfügt und damit stimmberechtigt ist, wer
  • Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist,
  • das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat,
  • in der Gemeinde Bauma politischen Wohnsitz hat,
  • von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen ist.