Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
- Die Geschäfte werden vier Wochen vor der Gemeindeversammlung amtlich publiziert. Die Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
- Voraussetzungen
- Zur Gemeindeversammlung sind alle Interessierten eingeladen. Über die politischen Rechte verfügt und damit stimmberechtigt ist, wer
- Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist,
- das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat,
- in der Gemeinde Bauma politischen Wohnsitz hat,
- von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen ist.