11. Juli 2024
Am 27. Mai 2024 hat Arthur Manz zusammen mit vier Mitunterzeichner/innen gestützt auf § 146 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Einzelinitiative "Bau eines Pumptracks in der Gemeinde Bauma" in der Form einer allgemeinen Anregung mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Bau eines Pumptracks in der Gemeinde Bauma
Der Gemeinderat wird beauftragt, eine Vorlage für den Bau eines asphaltierten Pumptracks analog der Gemeinde Rikon auszuarbeiten und den notwendigen Objektkredit der Gemeindeversammlung zu unterbreiten.»

Der Gemeinderat hat die Initiative «Bau eines Pumptracks in der Gemeinde Bauma» gemäss § 150 Abs. 3 GPR mit Beschluss Nr. 2024-148 vom 3. Juli 2024 für gültig erklärt.

Die Initiative wird gemäss § 151 Abs. 1 GPR der Gemeindeversammlung vom 9. September 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zugehörige Objekte

Name
Einzelinitiative (PDF, 87.7 kB) Download 0 Einzelinitiative
Publikation Gülttigkeit der Initiative (PDF, 73.69 kB) Download 1 Publikation Gülttigkeit der Initiative
GRB Nr. 2024-148 vom 3. Juli 2024 (PDF, 103.88 kB) Download 2 GRB Nr. 2024-148 vom 3. Juli 2024