5. September 2024
Der Gemeinderat zieht die an der Gemeindeversammlung vom 9. September 2024 traktandierte Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) zurück.

Die noch gültige Kanalisationsverordnung wurde am 15. Dezember 1978 durch die Gemeindeversammlung festgesetzt. Die Rechtsgrundlagen im Gewässerschutz und der Praxisvollzug haben sich zwischenzeitlich erheblich weiterentwickelt. Die bisherige Verordnung ist völlig veraltet. Aufgrund dessen wurde die kommunale Siedlungsentwässerungsverordnung basierend auf der kantonalen Musterverordnung überarbeitet.

Verschiedene Gespräche mit Vertretern des Gewerbes und anderen interessierten Personen führten den Gemeinderat zur Beurteilung, dass die Akzeptanz der überarbeiteten SEVO in der Gemeindeversammlung nicht gegeben ist. Es liegen neue plausible Hinweise und Einwände vor, insbesondere mehrere konkrete Beispiele von Gewerbebetrieben, die bei Anwendung der neuen Verordnung in offensichtlich stossender Weise bevorteilt würden.

Der Verordnungsentwurf wird überarbeitet. Bei der Weiterbearbeitung der Verordnung soll ein neuer Ansatz verfolgt werden. Statt der Umsetzung der maximalen Vorgaben der kantonalen Stellen ist eine Revision anzustreben, welche die völlig veralteten Bestimmungen der Kanalisationsverordnung vom 15. Dezember 1978 modernisiert, ohne gebührenseitig zu erdrutschartigen Veränderungen zu führen. Beispiele aus der näheren und weiteren Nachbarschaft sollen dazu beigezogen werden.

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Medienmitteilung Bauma; Gemeindeversammlung vom 9. September 2024; Rückzug eines Geschäftes (PDF, 63.64 kB) Download 0 Medienmitteilung Bauma; Gemeindeversammlung vom 9. September 2024; Rückzug eines Geschäftes