Über 20 Jahre wurde in der Gemeinde Bauma ein Durchgangszentrum für Asylsuchende betrieben. Der Gemeinderat nahm im Herbst 2012 die anstehende Erneuerung der baurechtlichen Ausnahmebewilligung zum Anlass für eine Lagebeurteilung. In Anbetracht der bisherigen Bereitschaft der Gemeinde einerseits und der zunehmenden Belastung für die Bevölkerung andererseits hat sich der Gemeinderat gegen die Fortführung des Durchgangszentrums ausgesprochen.
Die Leistungsgruppe stellt die Unterbringung, fachlich fundierte Beratung und Begleitung der vom Kanton ab 2015 zugewiesenen Asylsuchenden in die 2. Unterbringungsphase gemäss
Asylfürsorgeverordnung AfV sicher. Die soziale Integrationsfähigkeit und somit auch die Erhaltung der Rückkehrfähigkeit ist ein erklärtes Betreuungsziel. Die anerkannten Flüchtlinge werden den übrigen Hilfesuchenden gleichgestellt.
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