Bitte reichen Sie uns das Gesuch ein, bevor Sie die Plakate aufstellen. Die Vorschriften der Signalisationsverordnung SSV sind zwingend einzuhalten. Wir gehen davon aus, dass Sie die Grundeigentümerschaft/en informiert haben und diese mit dem Aufstellen der Plakate einverstanden ist/sind.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die oben erwähnten Vorschriften auch für das Aufstellen von Plakaten auf Privatgrund gelten. Ebenso ist die Zustimmung der Grundeigentümerschaft/en einzuholen.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon