Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Für vorübergehend bestehende Betriebe können befristete Patente erteilt werden. Das Patent wird auf einen bestimmten Betrieb ausgestellt. Es gilt nur für die genehmigten Räumlichkeiten und Flächen.

Das Gastgewerbegesetz und die dazugehörige Verordnung regeln die Einzelheiten.

Weitere Information finden Sie auf der kantonalen Website.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon