Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Für vorübergehend bestehende Betriebe, insbesondere bei Mes-sen und Ausstellungen, können befristete Patente erteilt werden. Wer sich um ein Klein- und Mittelverkaufspatent bewirbt, muss handlungsfähig sein und Gewähr für die einwandfreie Führung des Betriebs bieten. Das Gastgewerbegesetz und die dazugehörige Verordnung regeln die Einzelheiten.

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