Das Öffentlichkeitsprinzip verpflichtet die Gemeinde, ihr Handeln für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Dieses Ziel soll einerseits durch eine aktive Informationspolitik erreicht werden. Andererseits muss die Gemeinde Auskunft erteilen, wenn Bürgerinnen und Bürger darum ersuchen.

Rufen Sie uns an, wenn Sie zu einem bestimmten Gegenstand Informationen wünschen. Sie können aber auch gleich das Gesuchsformular ausfüllen und einreichen. Für die Bearbeitung Ihres Gesuchs dürfen wir Gebühren erheben. Sie werden informiert, wenn die voraussichtlichen Gesamtkosten höher als Fr. 500.00 sind.

Weitere Informationen zum Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Zürich finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

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