Neu kann das Steueramt ausschliesslich Beilagen im Format A4 entgegennehmen (siehe Wegleitung Seite 35). Wir bitten Sie daher, Kleinbelege kopiert auf A4-Blätter einzureichen (Muster siehe Download nachfolgend).

Die Belege sind nur dann zusammen mit der Steuererklärung resp. mit der Freigabequittung einzureichen, wenn diese auf dem ausgedruckten Beilagenverzeichnis ausdrücklich verlangt werden. Insbesondere sind demnach die Belege zu den Liegenschaftenkosten und gemeinnützigen Zuwendungen erst im Einschätzungsverfahren auf Verlangen nachzureichen.

Informationen

Datum
4. Februar 2020

Dokumente

Name
STE_Beilagen_im_Format_A4.pdf (PDF, 81.52 kB) Download 0 STE_Beilagen_im_Format_A4.pdf

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