Das Zivilstandsamt beurkundet natürliche Zivilstandsereignisse (z.B. Geburten und Todesfälle), Erklärungen (z.B. Kindesanerkennungen und Namenserklärungen), Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen (z.B. Einbürgerungen). Auf Bestellung stellt das zuständige Zivilstandsamt Registerauszüge und Bestätigungen über den Personen- bzw. Familienstand aus. Seit der Auflösung des Zivilstandskreises Bauma gehört Bauma zum Zivilstandskreis Pfäffikon ZH.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger wenden sich für die Ausstellung von Bürgerrechtsnachweisen, Familienausweisen, Familienscheinen, Heimatscheinen, Personenstandsausweisen etc. an das zuständige Zivilstandsamt ihres Heimatortes. Für Personen mit Heimatort Bauma ist dies das Zivilstandsamt Pfäffikon ZH. Personen mit anderen Heimatorten finden das zuständige Zivilstandsamt auf der Website des Bundesamtes für Justiz. Ausländische Staatsangehörige wenden sich an das Zivilstandsamt ihres Wohnsitzes.

Für die Ausstellung von Geburtsurkunden, Partnerschaftsausweisen, Partnerschaftsurkunden, Trauungsurkunden, Todesurkunden etc. ist der Ereignisort massgebend. Für Ereignisse in Bauma ist das Zivilstandsamt Pfäffikon ZH zuständig. Für andere Ereignisorte finden Sie das zuständige Zivilstandsamt auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

Trauungen sind weiterhin in Bauma möglich. Das Trauzimmer «Hämel» im Gemeindehaus Bauma kann als Aussenlokal des Zivilstandskreises Pfäffikon ZH genutzt werden. Wenn mindestens ein Teil eines Brautpaares Wohnsitz in der Gemeinde Bauma oder das Bürgerrecht der Gemeinde Bauma hat, übernimmt die Gemeinde Bauma den Zuschlag für die Durchführung der Trauung in einem anderen Lokal als dem Trauungslokal in Pfäffikon gemäss Ziff. 11 des Anhangs der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen vom 27. Oktober 1999.

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