Überbrückungs­leistungen sichern unter bestimmten Voraus­setzungen ausgesteuerten, erwerbs­losen Personen nach dem 60. Altersjahr bis zur Pensionierung ein Mindest­einkommen.

Über­brückungs­leistungen sollen den Gang zur Sozialhilfe verhindern.

Zugehörige Objekte

Name
Anmeldeformular Überbrückungsleistungen (PDF, 167.5 kB) Download 0 Anmeldeformular Überbrückungsleistungen
Merkblatt Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (PDF, 650.48 kB) Download 1 Merkblatt Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt