Dieses Zeugnis bescheinigt, dass Sie handlungsfähig sind. Die Handlungsfähigkeit ist definiert als Fähigkeit, durch eigene Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. Als handlungsfähig gilt im schweizerischen Rechtssystem jede Person, die volljährig (d.h. 18-jährig) und urteilsfähig ist. Umgekehrt gilt als handlungsunfähig jede Person, die entweder minderjährig ist oder unter umfassender Beistandschaft steht oder die urteilsunfähig ist.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

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Verfahren

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