Melden Sie Ihren Um- oder Wegzug persönlich oder online.
Als volljährige Person ist der eUmzug möglich für Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Bauma oder beim Wegzug in eine andere Gemeinde oder Stadt des Kantons Zürich. Nutzen Sie dafür die elektronische Umzugsmeldung.

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin einen Umzug innerhalb der Gemeinde Bauma oder ein Wegzug in eine andere Gemeinde im Gemeindehaus erledigen. Bitte melden sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via Online-Schalter.

Einwohnerdienste

Als Neuzuzüger oder als Neuzuzügerin werden Sie vermutlich zuerst mit den Einwohnerdiensten zu tun haben. In diesem Bereich wird das Einwohner- und Fremdenregister geführt, das als Daten…
Als Neuzuzüger oder als Neuzuzügerin werden Sie vermutlich zuerst mit den Einwohnerdiensten zu tun haben. In diesem Bereich wird das Einwohner- und Fremdenregister geführt, das als Datengrundlage zum Beispiel für den Bereich Steuern dienst. Die Einwohnerdienste erstellen ferner Anträge für Identitätskarten sowie diverse Auszüge aus dem Einwohnerregister. Für ausländische Staatsangehörige nehmen die Einwohnerdienste Gesuche für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen entgegen und leitet sie an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter. Die Einwohnerdienste führen zudem das Stimmregister.

Informationen Pass-Bestellung finden Sie auf der Website "Schweizer Pass" des Bundes und auf der Homepage des kantonalen Passbüros.

Informationen zur Identitätskarte finden Sie hier.

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich informiert Sie über Fahrzeug, Führerausweis, Lernfahrer und viele weitere Themen.

Die Einwohnerdienste sind weiter zuständig für den Vollzug des Hundegesetzes. Und schliesslich ist die Einwohnerkontrolle auch das Fundbüro der Gemeinde Bauma.

Zugehörige Objekte